Das Recht auf Abtreibung in Frankreich

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Am internationalen Tag für das Recht auf Abtreibung am 28. September wird jährlich daran erinnert, dass die Selbstbestimmung über den gebärenden Körper weltweit ein umstrittenes Recht ist. In vielen Ländern ist der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Die Volatilität von Abtreibungsrechten hat sich im Jahr 2022 noch einmal mehr verdeutlicht, als in den USA, einer der ältesten Demokratien weltweit, Roe vs. Wade vom obersten Gerichtshof gekippt wurde.

Demonstration gegen Angriffe auf das Recht auf Abtreibung
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Demonstration gegen Angriffe auf das Recht auf Abtreibung

Beim Blick nach Europa zeigt sich, dass die verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen in Bezug auf Abtreibungen haben: zum Beispiel ist in Polen der Zugang zu legalen Abtreibungen nur sehr begrenzt möglich (im Fall einer Vergewaltigung oder bei gesundheitlicher Gefährdung der schwangeren Person[1]), wohingegen in den letzten Jahren in Frankreich einige politische Schritte zur Stärkung des Rechts auf Abtreibung unternommen wurden. Auch wenn sich viele Beispiele finden lassen, die für eine allgemeine Tendenz der Einschränkung von Abtreibungsrechten und somit ein selbstbestimmtes Entscheiden über den gebärenden Körper sprechen, ist Frankreich ein interessantes Beispiel, um über die Komplexität der gesellschaftlichen Umstände von Fragen um Abtreibungen zu reflektieren. Daher gibt dieser Artikel einen Überblick, wie das Recht auf Abtreibung in Frankreich historisch gewachsen ist, wie die aktuelle Situation des Zugangs zu Abtreibungen ist und wie trotz erster Schritte hin zu einer möglichen Konstitutionalisierung des Rechts auf Abtreibung, das Projekt mangels politischen Willens der Regierung zurzeit stagniert.

Legalisierung von Abtreibungen durch „La Loi Veil“ 1975

Seit dem 17. Januar 1975 werden Abtreibungen in Frankreich nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Bekannt unter dem Gesetz Veil (la Loi Veil), wurde 1975 frauenrechtliche Geschichte geschrieben. Simone Veil, eine der ersten weiblichen Ministerinnen Frankreichs, war damals Gesundheitsministerin und engagierte sich während ihrer Amtszeit für den Ausbau eines sicheren Zugangs zu Verhütungsmitteln (vor ihrem Amtsantritt kam es bereits mit dem Gesetz Neuwirth vom 19.12.1967 zur Legalisierung des Vertriebs von Verhütungsmitteln) und die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Das Gesetz Veil sah vor, dass ein Abbruch bis zur 10. Schwangerschaftswoche durch Ärzt*innen durchgeführt werden kann. Ärzt*innen konnten jedoch aufgrund der Gewissensklausel eine Durchführung des Eingriffs verweigern. Damals war noch keine Erstattung der Kosten durch die Sozialversicherung vorgesehen, aber es war möglich, einen Antrag auf Kostenübernahme durch die medizinische Hilfe zu stellen.[2] Einerseits kam mit dem Gesetz von 1975 die Voraussetzung für einen sicheren Zugang zu Abtreibungen zustande, ohne sich den gesundheitlichen Risiken illegaler Abtreibungstechniken auszusetzen. Andererseits setzte das Gesetz ein Zeichen für die körperliche Selbstbestimmung des gebärenden Körpers.

Bereits vor der Gesetzgebung von 1975 war die Debatte um Abtreibungsrechte in Frankreich verstärkt in die Öffentlichkeit gerückt. Das heißt, ihr waren verschiedene frauenrechtliche Kämpfe und Ereignisse vorausgegangen. 1971 publizierte der Nouvel Observateur ein Manifest (le „Manifeste des 343 salopes“) unterzeichnet von 343 Frauen (darunter viele bekannte Personen des öffentlichen Lebens), welche sich dazu bekannten, abgetrieben zu haben.[3] Auch entstanden in dieser Zeit neue frauenrechtliche Gruppen, wesentliche Vorarbeit leistete zum Beispiel die feministische Bewegung MLF (Mouvement de libération des femmes). Eine wichtige Persönlichkeit dieser Zeit war die Anwältin Gisèle Halimi. Sie setze sich schon in den Jahren vor 1975 für die Abschaffung der Gesetzgebung von 1920 ein, die Abtreibungen in Frankreich kriminalisierte.[4] Halimi gründete 1971 den Verein und spätere Partei „Choisir“, die zum Beispiel bei den Wahlen 1978 44 Kandidatinnen gestellt hat. Die Rechtsprechung des Prozesses von Bobigny (Procès de Bobigny) im Jahr 1972, wo Halimi als Verteidigerin fungierte, setze ein klares Zeichen für eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts in Frankreich und fungierte als Vorlage für das spätere Gesetz Veil. In diesem Prozess wurde eine junge Frau wegen Schwangerschaftsabbruch im Folge einer Vergewaltigung angeklagt, Halimi schaffte es, den Freispruch dieser durchzusetzen.[5]

Weitere Schritte der Ausweitung des Rechts auf Abtreibung

Seit den Ereignissen der 1970er Jahre hat sich die gesetzliche Regelung von Abtreibungen in Frankreich weiterentwickelt. Im Jahr 1981 wurde die Antragsstellung auf Teilerstattung (70-80%) der Kosten einer Abtreibung durch die Sozialversicherung vereinfacht und für Minderjährige bereits eine Vollerstattung des gesetzten Pauschalbetrags durchgesetzt. 2001 wurde der zeitliche Rahmen der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen von 10 auf 12 Wochen erweitert und der Zugang für Minderjährige zu Verhütungsmitteln und Abtreibung vereinfacht. Seit 2012 übernimmt die Sozialversicherung in Frankreich unabhängig vom Alter einen gesetzlich festgelegten Pauschalbetrag der anfallenden Kosten einer Abtreibung. Im Januar 2016 wurde gesetzlich beschlossen, dass auch Hebammen eine medikamentöse Abtreibung durchführen dürfen und seit 2021 können diese auch in einer medizinischen Einrichtung eine chirurgische Abtreibung vornehmen. Daraufhin wurde im Februar 2022 der allgemeine Zugang zu medikamentöser Abtreibung gesetzlich erweitert. Das heißt, die Einnahme der Medikamente muss nicht mehr in einem Gesundheitszentrum unter Aufsicht von medizinischem Personal geschehen und kann nun auch bis zur 7. Schwangerschaftswoche (zuvor nur bis zur 5.) erfolgen. Darüber hinaus, besteht seit März 2022 die Möglichkeit einen Abbruch bis zur 14. Schwangerschaftswoche durchzuführen (bei einer Abtreibung aus medizinischen Gründen fällt diese Frist weg[6]). Mit dem Gesetz von 2022 wurde des Weiteren der verpflichtende Wartezeitraum von sieben Tagen zwischen der medizinischen Erstberatung und der Durchführung der Abtreibung aufgehoben. Auch entfällt eine verpflichtende psychologische Beratung und ist nur noch für Minderjährige nötig.[7] Zuvor hatten Minderjährige ebenfalls die Zustimmung ihrer Eltern gebraucht, was heute nicht mehr der Fall ist. Somit wird die Selbstbestimmung und Anonymität junger Menschen geschütz.

Exkurs: gesetzliche Regelung von Abtreibung in Deutschland
Nach §218 Strafgesetzbuch sind Abtreibungen in Deutschland verboten. Es gibt jedoch verschiedene Gründe, unter denen ein Abbruch straffrei bleibt. Ein Schwangerschaftsabbruch kann einerseits unter Berücksichtigung der Beratungsregelung durchgeführt werden. Das heißt, die schwangere Person muss eine anerkannte Beratungsstelle aufsuchen und eine sogenannte Schwangerschaftskonfliktberatung führen. Daraufhin kann nach einer Frist von drei Tagen ein Abbruch durch ärztliches Personal durchgeführt werden. Dies ist bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich. Andererseits können verschiedene medizinische Indikationen (z.B. aufgrund des körperlichen und seelischem Gesundheitszustandes der schwangeren Person) oder strafrechtliche Hintergründe (z.B. bei Vergewaltigung oder sexueller Gewalt) dazu führen, dass die an einer Abtreibung beteiligten Personen nicht strafrechtlich verfolgt werden. [8]  
Die aktuelle Bundesregierung hat im Jahr 2022 die Streichung von §219a beschlossen. Damit wurde das allgemeine Werbeverbot und das Bereitstellen von Informationen zu Abtreibungen von praktizierenden Praxen und Mediziner*innen aufgehoben. Somit wird sichergestellt, dass betroffene Personen sich besser über die allgemeinen Umstände von sicheren  Zugangsmöglichkeiten, Abläufen und Methoden informieren können.[9]

Zur aktuellen Situation

In den letzten Jahren sind die Abtreibungszahlen in Frankreich relativ stabil geblieben. Das heißt, es lassen sich nur leichte Schwankungen erkennen: zum Beispiel kam es im Jahr 2012 zu 219 148 Eingriffen, 2018 zu 225 226 und 2021 wurden in Frankreich 223 282 Abtreibungen durchgeführt.[10] Obwohl das Abtreibungsrecht in Frankreich zunehmenden Liberalisierungsschritten unterliegt, zeichnete sich kein stetiger Anstieg der Zahlen in den letzten Jahren ab. Im Vergleich dazu kam es in Deutschland im Zeitraum zwischen 2012 (106 815) und 2021 (94 596) zu einem leichten Rückgang von Eingriffen. Seit 2022 (103 927) steigt die Anzahl der Abtreibungen in Deutschland jedoch wieder leicht an, der Grund dafür ist aus den existierenden Daten nicht eindeutig zu erkennen.[11]

In Frankreich nehmen größtenteils junge Frauen die Möglichkeit einer Abtreibung in Anspruch. Anteilig an der Gesamtzahl von Abtreibung sind es 24,8 Prozent aus der Altersgruppe zwischen 20 und 24 und 27,2 Prozent zwischen 25 und 29 Jahren. Aktuell finden die meisten Behandlungen in Frankreich in Krankenhäusern statt (65,69%), alternativ in Praxen, zum Beispiel bei einer Hebamme, in einer gynäkologischen oder hausärztlichen Praxis (33,21%) oder in einem medizinischen Gesundheits- beziehungsweise Familienplanungszentren (3,67%). Seit der Pandemie gibt es auch die Möglichkeit mittels einer Telekonsultation das Medikament für eine Abtreibung zu verschreiben, was bis jetzt nur von einem kleinen Anteil an Personen in Anspruch genommen wird (0,44%).

Probleme des Zugangs zu Abtreibungen in Frankreich

Obwohl der Zugang zu Abtreibungen und das Recht auf körperliche Selbstbestimmung schwangerer Personen in Frankreich zunehmend ausgeweitet wurden, determinieren verschiedene sozioökonomische Aspekte weiterhin einen flächendeckenden Zugang zu sicheren Abtreibungen. Auch wenn Abtreibungen in einem Land grundsätzlich legal sind, können trotzdem unterschiedliche gesellschaftliche Aspekte die konkrete Praxis beeinflussen. Abhängig von Alter, Wohnort oder sozioökonomischen Hintergrund können schwangere Personen, die aus verschiedenen Gründen eine Abtreibung erleben, unterschiedliche Erfahrungen machen. Insbesondere in Bezug auf den Zugang zu Abtreibungen zeigen sich aktuell in Frankreich verschiedene Schwierigkeiten. Allgemein kam es zu einem Rückgang von medizinischem Personal, die Abtreibungen in einer Praxis durchführen. Grund hierfür kann zum Beispiel sein, dass die Durchführung eines Abbruchs nicht lukrativ genug ist, oder das medizinische Personal sich auf Grund von Gewissensfragen weigert Abtreibungen durchzuführen.[12] Die feministische Organisation Planning familial[13] schätzt, dass in den letzten 15 Jahren in Frankreich 130 Abtreibungszentren geschlossen haben.[14] Auch in öffentlichen Krankenhäusern gibt es, aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen und weniger praktizierendem Personal, zunehmend weniger Abtreibungszentren. Der Rückgang an Einrichtungen, die Abtreibungen durchführen, verstärkt wiederum bereits bestehende territoriale Ungleichheiten. Das heißt, vor allem die Zugangsmöglichkeiten zu Abtreibungen von Menschen außerhalb von großen Ballungsräumen sind heute erschwert. Besonders Personen aus dem ländlichen Raum müssen sich unter Umständen in ein anderes Departement begeben, um eine Abtreibung durchführen zu lassen (17,2% von Abtreibungen finden aktuell außerhalb des Departments des gemeldeten Wohnorts statt). Durch die erschwerten Zugangsvoraussetzungen kann es sein, dass die Entscheidung über die Methode (medikamentös oder chirurgisch) der Abtreibung nicht mehr frei wählbar ist, wenn beispielsweise das nächste Gesundheitszentrum nur eine Abtreibung mit Medikamenten anbietet. Auch beeinflusst die mangelnde Infrastruktur die einzuhaltenden Fristen, wenn keine Person in der nächsten Umgebung Schwangerschaftsabbrüche durchführt.[15]

Abtreibungsgegner*innen verschaffen sich Gehör

Die Einführung der „Ehe für alle“ am 17. Mai 2013 in Frankreich, galt für manche politische Gruppen als Momentum den Kampf gegen reproduktive Rechte zu verstärken. Insbesondere wurden die Stimmen der politischer Gruppen, die sich gegen Abtreibungen in Frankreich aussprechen, immer lauter.[16] Anlässlich der Verabschiedung vom Gesetz-Veil am 17. Januar 1975, treffen sich jährlich Abtreibungsgegner*innen zu einem sogenannten „Marsch für das Leben“ in Frankreichs Hauptstadt. Beim diesjährigen „Marsch für das Leben“ im Januar 2023 in Paris waren neben Stimmen konservativer Lebensschützer auch rechtsradikale Gruppen und Personen aus der Identitären Bewegung dabei.[17] Es zeichnet sich zunehmend ab, dass sich die Szene der Abtreibungsgegner*innen auch in Frankreich radikalisiert und in den letzten Jahren durch verschiedene Aktionen ihren gesellschaftlichen Einfluss erweitern konnte. Beispielsweise sorgte im Mai 2023 eine Kampagne der Abtreibungsgegner*innen für Aufsehen, als über Nacht ein Großteil der Fahrräder des städtischen Leihsystems „Velib“ mit Stickern unter dem Slogan „Was, wenn Sie es am Leben gelassen hätten?“ beklebt wurden.[18] Diese Ereignisse lassen sich auch im Kontext einer Mobilisierung gegen die politischen Entwicklungen der letzten Monate einordnen: seit November 2022 hat die aktuelle Regierung die nötigen Schritte für eine Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die französischen Verfassung auf den Weg gebracht.

Quo vadis Konstitutionalisierung?

Die öffentliche Debatte um Abtreibungsrechte in Frankreich hat seit Sommer 2022 eine neue Dimension angenommen. Als Antwort auf die Verfassungsänderung in den USA im Juni 2022, plant die Regierung von Frankreich seit November 2022 das Recht auf Abtreibung in der französischen Verfassung zu verankern. In Frankreich ist das Recht auf Abtreibung aktuell nur als einfaches Gesetz rechtlich gesichert. Auf Initiative des linken Bündnisses NUPES hat im November 2022 eine große (parteiübergreifende) Mehrheit der Nationalversammlung (Assemblée Nationale) für eine entsprechende Verfassungsänderung gestimmt. Daraufhin hat sich der Senat, vor allem durch die wichtige Vorarbeit der grünen Senatorin Melanie Vogel, im Februar 2023 ebenfalls für eine Verfassungsänderung ausgesprochen.[19] Obwohl mit der Zustimmung von Nationalversammlung und Senat der Grundstein für die Verfassungsänderung gelegt wurde, ist seitdem das Projekt politisch nicht weitergekommen, weshalb Präsident Macron in der Kritik steht.[20] Im politischen System Frankreichs ist eine  Verfassungsänderung grundsätzlich auf zwei Wegen möglich. Zum einen durch ein Referendum. Gegen die Durchführung eines Referendums spricht, dass das Thema Abtreibung dadurch zu einer Grundsatzverhandlung über das aktuelle Vertrauen der Bevölkerung in die Regierung von Macron wird und es zu einer weiteren gesellschaftlichen Polarisierung der Debatte kommen könnte. Wie die Geschichte Frankreichs zeigt, sind einige Regierungen an geplanten Verfassungsänderungen durch ein Referendum gescheitert.[21] Alternativ kann die Regierung einen Entwurf zur Verfassungsänderung vorstellen. Durch die Zustimmung einer 3/5 Mehrheit der Stimmen des Kongresses (=Gesamtheit der Abgeordnete aus Nationalversammlung und Senat) kann eine Verfassungsänderung erfolgen. Die politische Mehrheit in Nationalversammlung und Senat besteht bereits für eine Konstitutionalisierung des Rechts auf Abtreibung. Macrons Regierung ist also in der Verantwortung ein Gesetz zur Verfassungsänderung einzubringen. Feministische Gruppen und die politische Opposition vermuten, dass das Gesetz zur Verfassungsänderung in Bezug auf Abtreibung in einem Block mit weiteren Themen für eine Verfassungsänderung, bei denen er aktuell keine sichere politische Mehrheit hinter sich hat, einbringen wird – und es dabei nicht zur einer Verankerung des Rechts auf Abtreibung in der Verfassung kommt.

In Zeiten, in denen das Recht auf Abtreibung und die Selbstbestimmung über den gebärenden Körper in der EU und weltweit konstant umkämpft ist, hätte die Regierung Frankreichs mit der bestehenden politischen Mehrheit für eine Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Verfassung gerade jetzt die Möglichkeit ein klares Zeichen für das Stärken dieser Rechte zu setzen.

 

[1] Selbst in diesen Fällen kann jedoch die Durchführung einer Abtreibung durch das medizinische Personal verweigert werden, zum Beispiel aufgrund religiöser Überzeugungen. Weiterführend siehe: https://www.boell.de/de/2023/10/06/wahl-in-polen-der-kampf-fuer-frauenr… (Aufgerufen am 13.10.2023 und https://www.dw.com/de/abtreibung-polen-debatte/a-64581827 (Aufgerufen am 26.09.2023).

[2] Siehe: https://ivg.gouv.fr/le-droit-lavortement (Aufgerufen am 27.09.2023).

[4] Siehe: https://ivg.gouv.fr/le-droit-lavortement (Aufgerufen am 27.09.2023).

[7] Siehe: https://ivg.gouv.fr/le-droit-lavortement (Aufgerufen am 27.09.2023).

[13] Siehe: https://www.planning-familial.org/fr (Aufgerufen am 02.10.2023).

[14] Siehe: https://www.planning-familial.org/fr/avortement-100 (Aufgerufen am 02.10.2023).

[21] Zum Beispiel endete Charles de Gaulles Amtszeit 1969 mit einem gescheiterten Referendum zur Regionalreform.