Während der zu Ende gehenden Amtszeit der Kommunalverwaltungen haben viele französische Gebietskörperschaften neue Formen der Solidarität entwickelt, eingeführt, erprobt und etabliert. Sie haben sich im Laufe der Jahre als aufnahmefreundliche Städte profiliert. Im März 2026 stehen in Frankreich Neuwahlen für alle lokalen Mandatsträger an. Es ist Zeit für einen Generationswechsel, mit dem Ziel, die dringend notwendigen politischen Maßnahmen, die von Verbänden und betroffenen Personen gefordert werden, fortzuführen.
Frankreich: Feindseliges Umfeld für Neuankommende
Am 26. Januar 2024 wurde in Frankreich das zwanzigste Asyl- und Einwanderungsgesetz in vierzig Jahren verabschiedet. Laut der auf die rechtliche Begleitung von Geflüchteten spezialisierten Organisation Cimade handelt es sich mit Abstand um eines der repressivsten.
Dieses Gesetzgebungsverfahren markierte einen symbolischen, aber folgenreichen Wendepunkt. Mit der Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Nationalversammlung am 19. Dezember 2023 wurde versucht, das Prinzip der nationalen Präferenz, ein Steckenpferd der französischen Rechtsextremen, in das französische Recht aufzunehmen. Dieser Begriff bedeutet, dass je nach Staatsangehörigkeit unterschiedliche Rechte gelten, wobei Franzosen gegenüber Ausländern bevorzugt behandelt werden (Gewährung von Sozialleistungen, Sozialwohnungen, ermäßigten Fahrpreisen usw.). Es sei darauf hingewiesen, dass es in Frankreich bereits zuvor unterschiedliche Regelungen je nach Staatsangehörigkeit gibt. Die nationale Präferenzsteht allerdings im Widerspruch zu Artikel 1 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789, der Präambel der französischen Verfassung: „Die Menschen sind und bleiben von Geburt frei und gleich an Rechten.“
Sie wurde wenige Wochen später dank der Intervention externer Akteurinnen und Akteure aus Recht, Verbänden und Politik vom französischen Verfassungsrat abgelehnt. Mehr als fünfzig gewählte Bürgermeister*innen, Präsidentinnen und Präsidenten erklärten damals, dass die nationale Präferenz nicht in ihre Republik passe.
Frankreich verfügt also nicht über eine eindeutig aufnahmefreundliche Politik auf nationaler Ebene. Die Ombudsfrau für Menschenrechte, Claire Hédon, prangert im Gegenteil in ihrem Bericht vom Dezember 2024 massive Verletzungen der Rechte von Ausländerinnen und Ausländern an, insbesondere durch die ANEF, die digitale Verwaltungsstelle für Ausländer*innen in Frankreich. Der Zugang zu einer Aufenthaltsgenehmigung ist jedoch der Grundstein für die Gewährung von Rechten und den Schutz von Exilierten. Heute gibt es rund 700.000 Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung. Diese Menschen befinden sich in einer prekären administrativen Lage.
Dafür gibt es mehrere Gründe: Die personellen Ressourcen der Präfekturen sind rückläufig, die Plattform für Terminvereinbarungen ist aufgrund der geringen Anzahl an Terminen bei hoher Nachfrage überlastet. Die Nachfrage ist gestiegen, da die Aufenthaltsgenehmigungen immer kürzer werden: früher waren sie mehrere Jahre gültig, jetzt sind sie auf ein Jahr begrenzt. Es kommt regelmäßig vor, dass Menschen ihre Aufenthaltsgenehmigung genau zu dem Zeitpunkt erhalten, zu dem sie einen Termin für die nächste beantragen... Wenn nicht sogar erst, nachdem die Genehmigung abgelaufen ist. Sobald sie sich in einer irregulären Situation befinden, erhalten die Personen eine Ausreisepflicht aus dem französischen Staatsgebiet (OQTF), eine Verwaltungsentscheidung nach Ermessen des Präfekten, die der Person für drei Jahre die Legalisierung ihres Aufenthalts verbietet. Und selbst wenn die Person nach Ablauf dieser drei Jahre alle Kriterien für eine Legalisierung erfüllt, unterliegt diese Entscheidung der „außerordentlichen Aufenthaltsgenehmigung” nach Ermessen des Präfekten. Zwischen dem Asyl- und Einwanderungsgesetz und einem Rundschreiben von 2025 des damaligen Innenministers Bruno Retailleau an alle Präfekturen werden diese nachdrücklich aufgefordert, Legalisierungen nur in Ausnahmefällen zu gewähren. Frankreich hat die höchste Zahl an Ausreisepflichtigen in Europa, wobei ein sehr großer Teil der Betroffenen „unauffällig” ist und nur sehr wenige tatsächlich ausgewiesen werden (d. h. das Land verlassen müssen).
Die Verbände prangern eine „Fabrik der Sans-Papiers“ an, um den politischen Willen zur Einschränkung dieses Zugangs zu Rechten zu unterstreichen. Insbesondere um dem Bedürfnis nach Unterstützung dieser Hunderttausenden von Betroffenen gerecht zu werden, die in rechtsfreien Räumen festsitzen, haben sich zahlreiche Gebietskörperschaften zu aufnahmefreundlichen Städten erklärt.
Sind aufnahmefreundliche Städte ein letzter Schutzwall angesichts repressiver Maßnahmen gegen Geflüchtete?
Die Zentralisierung der Aufnahmepolitik auf nationaler Ebene hat diesbezügliche Maßnahmen auf lokaler Ebene eine Zeit lang behindert. Aber die wiederholten Versäumnisse des Staates, auf die Bedürfnisse der in den Jahren 2016-2017 aus Syrien angekommenen Menschen einzugehen, schufen einen fruchtbaren Boden für das Entstehen dieser neuen Akteurinnen und Akteure. Sowohl aus humanitären und pragmatischen Gründen als auch aufgrund der Forderungen lokaler Akteurinnen und Akteure haben die Gebietskörperschaften nach und nach beschlossen, nicht länger passiv zu bleiben. Sie haben sich dabei auf gesetzliche Rahmenbedingungen berufen, um ihr Engagement in der öffentlichen Aufnahme- und Integrationspolitik für Geflüchtete in ihren Gebieten zu verteidigen.
Am 26. September 2018 gründeten neun engagierte Städte die Nationale Vereinigung der aufnahmefreundlichen Städte und Gebiete (ANVITA). Ihr Ziel lautete, einen Raum für den Austausch von Aufnahmepraktiken zu schaffen und ihre Forderungen gegenüber der französischen Regierung durchzusetzen. Sie machten die „bedingungslose Aufnahme“ zum Grundpfeiler der Vereinigung und bekräftigten damit, dass niemand illegal ist, dass jeder Mensch Grundrechte hat und dort, wo er sich befindet, eine aktive Rolle spielt. Sieben Jahre später hat sich diese Strategie als erfolgreich erwiesen: Der Verein setzt sich für zahlreiche Anliegen ein und registriert jedes Jahr fast 500 Modell-Praktiken, die von den 90 Mitgliedskommunen umgesetzt werden. Diese werden in einem Leitfaden mit dem Titel „Pour une France accueillante“ (Für ein aufnahmefreundliches Frankreich) veröffentlicht.
Die Wohnungskrise als Zeichen für die Entschlossenheit der Regionen
Angesichts des dringenden Bedarfs an Unterkünften, der eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Staates fällt, haben sich die Gemeinden nach und nach mobilisiert. Bei den Kommunalwahlen 2014 wurde die Bürgermeisterin von Rennes mit dem Wahlversprechen gewählt, dass es keine Kinder mehr auf der Straße geben dürfe. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Stadt, zusammen mit der Metropolregion, eine ehrgeizige Politik zur Unterbringung von Obdachlosen auf den Weg gebracht, die zu den Pionierinitiativen in Frankreich zählt. Seitdem haben zahlreiche Städte Turnhallen geöffnet, Hotelübernachtungen bezahlt, lokalen Vereinen Räumlichkeiten in kommunalem Besitz zur Verfügung gestellt und in Übergangswohnraum wie „Tiny Houses“ investiert. Trotz wiederholter Aufforderungen an den Staat, seiner Verantwortung nachzukommen, und angesichts seines anhaltenden Schweigens, reichten die Städte Straßburg, Rennes, Lyon, Grenoble und Bordeaux, gefolgt von der Metropolregion Lyon und der Stadt Paris, im Februar 2024 Klage gegen den Staat wegen systemischer Unterlassung ein. Bis heute haben zwei Städte eine zustimmende Antwort von den Verwaltungsgerichten erhalten, was Präzedenzfälle geschaffen hat und andere Städte ermutigt, die Erstattung der Kosten für die Unterbringung von bedürftigen Menschen geltend zu machen.
Parallel dazu haben jedes Jahr mehr als ein Dutzend Gemeinden die Erfassung des Unterkunftsbedarfs in ihrem Gebiet übernommen, indem sie die „Nuit de la Solidarité“ (Nacht der Solidarität) organisierten. Diese Veranstaltung findet in einer Winternacht statt und ermöglicht es, den tatsächlichen Bedarf an Unterkünften zu diesem kritischen Zeitpunkt zu erfassen. Dieser Bedarf ist oft weit von den offiziellen Zahlen entfernt, die ausschließlich auf der Anzahl der Anrufe bei der sozialen Notfall-Nummer 115 basieren, die nicht zu einer Vermittlung eines Schlafplatzes führen. Viele Bedürftige melden sich allerdings gar nicht erst bei dieser Nummer.
Die kommunalen Zuständigkeiten neu überdenken für eine bedingungslose Aufnahme
Der Ansatz der « bedinungslosen Aufnahme » hinterfragt die Praktiken und Politiken der gewählten Vertreter*innen und der kommunalen Dienste in Frage gestellt.
Die Einrichtung einer Postadresse für Personen ohne festen Wohnsitz im kommunalen Sozialzentrum (CCAS), ist, unabhängig vom Aufenthaltstatus bedingungslos. Um den Erhalt einer Postadresse zu erleichtern, haben die Gemeinden die Anforderungen an die erforderlichen Nachweise gelockert und sich damit an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Die Mitarbeitenden der Dienststellen konnten an Schulungen zum Thema Interkulturalität teilnehmen.
Ein weiteres Beispiel: Jedes Kind, das in einer Gemeinde gemeldet ist, hat das Recht in den Kindergarten oder in die Grundschule zu gehen. Mit ihrem Engagement als „aufnahmefreundliche Städte“ haben die Gemeinden die Kosten für die Kantine und die außerschulische Betreuung für Familien in prekären Situationen, darunter auch Geflüchtete, abgeschafft.
Ein letztes Beispiel: Bibliotheken und Mediatheken, als Orte der Kultur, die allen offenstehen, haben begonnen, die Bedürfnisse von Geflüchteten konkret in ihre Räumlichkeiten und Dienstleistungen zu integrieren. Dank des europäischen Projekts LiBri (Librarian Bridges) hat die ANVITA dies in einem Bericht veranschaulicht. Im Rahmen dieses Projekts wurden 12 Gemeinden (darunter Nantes, Poitiers, Paris, Rouen, Metz, Grenoble und, Montpellier) acht Monate lang begleitet. Dabei wurde deutlich, dass diese Kulturstätten auch Orte der Erholung sein können, an denen man neue Energie tanken kann, im Winter Wärme und im Sommer Abkühlung findet, Orte, an denen man Rechtsberatungsstellen oder Sprachkoordinierungsstellen einrichten kann, Orte der Begegnung für Eltern, Familien und Jugendliche sind und auch Orte der Mitgestaltung sind, um über die Bibliothek von morgen nachzudenken.
Die Beteiligung und Anerkennung von Migrant*innen
In den 2000er Jahren waren Beteiligung und Anerkennung von Geflüchteten in französischen Städten eines der zentralen Themen, scheint aber seitdem in Vergessenheit geraten zu sein. Im Jahr 2020 wurde das Thema erneut in die Programme der Kommunalwahlkampagnen aufgenommen. In den letzten sechs Jahren, in denen die Rechte von Geflüchteten durch die nationale Politik immer weiter eingeschränkt wurden, haben die Städte innovative Wege gefunden, um die lokale Demokratie auf diese Weise zu stärken. Es wurden Beiräte für ausländische Einwohner*innen gegründet oder wiederbelebt. Der jüngste davon, der Conseil de l'Hospitalité (Beirat für Gastfreundschaft), wird in Rennes seit Beginn des Schuljahres 2024 gemeinsam von der Stadt und der Metropolregion getragen. Durch ihn können etwa fünfzehn Menschen mit Migrationshintergrund am politischen Leben teilnehmen. Sie können sich über die Funktionsweise lokaler und nationaler Institutionen informieren und an einem Maßnahmenplan mitarbeiten, der gewählten Vertreter*innen beider Gebietskörperschaften vorgelegt werden soll. Eine ähnliche Initiative wurde im vergangenen Jahr in der Metropoleregion Grenoble ins Leben gerufen.
Städte wie Grenoble haben daran gearbeitet, alle ihre Instrumente zur Bürger*innenbeteiligung, partizipative Haushalte, oder Befragungen, zugänglich und verständlich zu gestalten, indem sie sich um die am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen bemüht haben.
Diese letzte kommunale Legislaturperiode hat auch die „republikanischen Patenschaften“ wieder in Mode gebracht, die aus der Tradition der Französischen Revolution stammen, als Bürger*innen Patenschaften für andere Bürger*innenübernehmen konnten. ANVITA lädt jährlich zum internationalen Tages der Migrant*innen am 18. Dezember Städte ein, Patenschaftszeremonien zu organisieren, die nicht nur symbolträchtig sind sondern auch soziale Bindungen zwischen den Menschen schaffen. Seit 2021 haben daran 35 Städte teilgenommen; mehr als 700 Menschen konnten von der Begleitung durch eine Patin oder einen Paten profitieren. In Folge der Überreichung von Patenschaftskarten hat die zuständige Präfektur mehrere Person regularisiert. Eine solche Patenschaftskarte ist zwar kein von den Behörden anerkanntes Dokument, aber sie liefert einen zusätzlichen Beweis für die territoriale Verankerung einer Person.
Schließlich war die Stadt Villeurbanne Vorreiterin bei der Einführung einer Einwohner*innenkarte nach dem Vorbild der lokalen Bürger*innenkarte der Stadt New York. Jede Person, die in Villeurbanne ansässig ist (dort wohnt, arbeitet, sich engagiert, Sport treibt usw.), kann diese Karte erhalten, die Zugang zu mehreren kommunalen Dienstleistungen bietet. Sie hat einen doppelten Zweck: Sie soll sowohl ein symbolisches als auch ein konkretes Instrument sein. Seitdem haben andere Gemeinden begonnen, über die Einführung einer eigenen Karte zu arbeiten
Kommunalwahlen in Frankreich: Wie sieht die Zukunft für eine aufnahmefreundliche Politik aus?
Am 22. März 2026 werden die Bürgermeister*innen und Gemeinderäte von fast 35.000 Gemeinden in Frankreich sowie die interkommunalen Vertretungen neu gewählt. Die bis dahin umgesetzten politischen Maßnahmen können je nach Wahlergebnis ins Wanken geraten. In vielen Fällen wird es in den „aufnahmefreundlichen Städten“ zu einem Wechsel der gewählten Ansprechpartner*innen kommen, der sich vorübergehend auf die Arbeitsdynamik auf lokaler und nationaler Ebene auswirken wird.
Die 90 aufnahmefreundlichen Gemeinden, darunter die größten Städte Frankreichs, haben in den letzten sechs Jahren zahlreiche Plädoyers auf nationaler Ebene ermöglicht. Auch dadurch wurde die Realität der Regionen hörbar gemacht und die Zusammenarbeit auf mehreren Ebenen und zwischen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren in Krisenzeiten, wie beispielsweise der Ukraine-Krise, erleichtert.
Um besser auf diese Zeit des Übergangs und der Instabilität vorbereitet zu sein, hat die ANVITA ein Handbuch für ein aufnahmefreundliches Mandat herausgegeben, das als Gebrauchsanweisung für alle neu gewählten Mandatstragenden dient. Dieses Dokument fasst alles zusammen, was in Frankreich in den letzten sechs Jahren entstanden ist, und bietet die Möglichkeit, nicht bei Null anzufangen und zu verstehen, „wie man ein zutiefst aufnahmefreundliches Gebiet sein und ein solches gestalten kann“.
Übersetzung: Angela Eumann, Bearbeitung: Katja Petrovic | Voxeurop