Sicherheit in den Gemeinden: Eine Aufgabe des Staates

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In Frankreich beruht die öffentliche Sicherheit auf einem Zusammenspiel nationaler und lokaler Zuständigkeiten. Dem Staat kommt weiterhin eine zentrale Rolle zu: Die nationale Polizei und die Gendarmerie sind für strafrechtliche Ermittlungen, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und den Einsatz technischer und wissenschaftlicher Mittel zuständig. Die Gemeinden verfügen ihrerseits über eine Reihe von Einflussmöglichkeiten auf lokaler Ebene: Prävention, öffentliche Ruhe, Verkehrsregelung, Überwachung öffentlicher Räume und Verwaltung der Videoüberwachung. 

Die Position der Bürgermeister*innen ist einzigartig: Sie leiten die Gemeindeverwaltung und vertreten gleichzeitig den Staat in ihrem Gebiet. In dieser Eigenschaft tragen sie eine große rechtliche Verantwortung für die öffentliche Ordnung, auch wenn ihre Handlungsmöglichkeiten im Vergleich zu denen der nationalen Sicherheitskräfte begrenzt bleiben. 

Photo de grenoble

Ein deutlicher Trend: Der Staat verlangt immer mehr von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern

Seit den 1990er Jahren wurden die lokalen Zuständigkeiten in Bezug auf Prävention und Organisation der kommunalen Sicherheitsbehörden durch verschiedene Gesetze erweitert. So zieht der Staat die Gemeinden stärker bei der Bewältigung alltäglicher Sicherheitsprobleme heran, was dazu geführt hat, dass keine  neuen Polizisten auf nationaler Ebene eingestellt wurden und es auf kommunaler Ebene keine bürgernahe Polizeiarbeit mehr gibt. 

Konkret bedeutet dies folgende Anforderungen: 

  • Längere Arbeitszeiten und Ausweitung der Aufgaben der kommunalen Polizeikräfte;
  • Mehr Kameras für die Videoüberwachung (deren Hauptzweck in der Aufklärung von Ermittlungen besteht, die aber wiederum nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fällt);
  • Organisation lokaler Räte für Sicherheit und zur Prävention von Kriminalität
  • Ausweitung von Maßnahmen zur Prävention von Kriminalität (Mediation, Streetworker, Jugendprogramme, Verwaltung des öffentlichen Raums). 

Diese Dynamik geht mit einer widersprüchlichen Realität einher: Durch die Entwicklung der Gesetzestexte nehmen die Verantwortlichkeiten zu, ohne dass jedoch mehr Mittel zur Verfügung stehen. Die Zahl der kommunalen Bediensteten ist deutlich gestiegen, aber die Gemeinden haben Schwierigkeiten, kompetente Mitarbeitende einzustellen, auszubilden, auszurüsten und zu binden. 

Hinzu kommen erhebliche Unterschiede in den Doktrinen der lokalen Exekutiven hinsichtlich der Aufgaben der kommunalen Polizei. Das führt dazu, dass die Bevölkerung die jeweiligen Zuständigkeiten nicht versteht. Manchmal kommt es auch zu Spannungen zwischen den lokalen Mandatstragenden und den staatlichen Stellen, die unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit gewohnt sind. Für viele Bürgermeister*innen lässt sich die Situation wie folgt zusammenfassen: Gesetzlich bleibt die Sicherheit eine Zuständigkeit des Staates; politisch gesehen ist sie jedoch ihr Problem

Die kommunalen Polizeikräfte: ein lokaler Akteur von zunehmender Bedeutung 

Die kommunalen Polizeikräfte nehmen mittlerweile einen wichtigen Platz in der alltäglichen Sicherheit ein (ihre Zahl betrug Ende 2023 über 28 000). Ihr rechtlicher Rahmen wurde durch das Gesetz von 1999 festgelegt, und ihre Aufgaben wurden nach und nach diversifiziert: allgemeine Überwachung, Durchsetzung lokaler Vorschriften (Parken, Verkehr), Verhinderung von Nachbarschaftsstörungen, Sicherung der Umgebung von Schulen und in Notfällen auch Einsätze zur Unterstützung der nationalen Polizei und der Gendarmerie. 

Die Personalstärke hat in den letzten Jahren insbesondere in mittleren und großen Gemeinden zugenommen: +40 %  in 10 Jahren, +60 % in 20 Jahren, während die Personalstärke der nationalen Polizei und der Gendarmerie im selben Zeitraum um 3 % gestiegen ist. Im Jahr 2022 verfügten 11 % der französischen Gemeinden und 82 % der Gemeinden mit mehr als 3 500 Einwohnenden über kommunale Polizeikräfte. 

Einige von ihnen sind bewaffnet, aber ihre Befugnisse sind streng geregelt: Sie sind keine Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei, führen keine strafrechtlichen Ermittlungen durch, nehmen keine Personen in Gewahrsam und sind nicht an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung beteiligt. All diese Aufgaben fallen ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der nationalen Polizei und Gendarmerie.

Um Doppelarbeit zu vermeiden und Komplementarität zu organisieren, müssen Gemeinden mit einer bedeutenden kommunalen Polizei eine Koordinierungsvereinbarung mit dem Staat und dem Staatsanwalt unterzeichnen. Darin werden die Einsatzbereiche, die Einsatzzeiten, die Modalitäten für eine eventuelle Bewaffnung und die operative Zusammenarbeit festgelegt. Allerdings weichen diese Vereinbarungen oft von der Realität der täglichen Einsätze der kommunalen Polizeikräfte ab, die zur Unterstützung der nationalen Kräfte eingreifen.

Auf dem Weg zu einer institutionellen Veränderung: Der Gesetzentwurf über die kommunalen Polizeikräfte

Angesichts der Feststellung, dass eine „dritte Sicherheitskraft“ existiert, zielt ein neuer Gesetzentwurf darauf ab, den Interventionsrahmen der kommunalen Polizei grundlegend zu verändern. Die größte Herausforderung ist die Ausweitung ihrer gerichtlichen Befugnisse, die es den Beamtinnen und Beamten ermöglichen, bestimmte Handlungen vorzunehmen, die bisher der nationalen Polizei vorbehalten waren. Hierzu zählen die direkte Abfrage von Dateien (Kfz-Zulassungen, Führerscheine) oder die Feststellung neuer Straftaten. Der Text sieht auch vor, die Führungsbefugnisse der Bürgermeister*innen im Bereich der Sicherheit zu erweitern und gleichzeitig eine stärkere Strukturierung für kleine Gemeinden vorzuschreiben. Für die Gemeinden ist dieser Gesetzentwurf ein zweischneidiges Schwert: Er legitimiert zwar ihr Handeln vor Ort, bedeutet aber auch eine Art endgültigen Rückzugs des Staates aus der Sicherheit im Alltag durch Übertragung der Verantwortung (und der Kosten) auf die lokale Ebene, ohne dass eine dauerhafte Finanzierung gewährleistet ist.

Aus der Perspektive der gewählten Vertretenden der Grünen: zwischen Pragmatismus und demokratischer Wachsamkeit 

Für die Bürgermeister*innen der Grünen erfordert dieser Gesetzentwurf besondere Wachsamkeit. Sie lehnen zwar nicht die Idee einer für bürger*innennahe Aufgaben besser ausgestatteten Polizei ab, widersetzen sich jedoch entschieden einer schleichenden „Verstaatlichung“ der kommunalen Polizei, die diese in eine von der Realität vor Ort entfernte Repressionskraft verwandeln würde. Sie befürchten, dass die Beamtinnen und Beamten der kommunalen Polizei durch Aufgaben im Bereich der Strafverfolgung in Anspruch genommen werden, was zu Lasten der menschlichen Präsenz und der Mediation geht, die die Grundpfeiler ihrer Doktrin der umfassenden Sicherheit sind. Schließlich warnen sie vor der Gefahr einer Entwicklung hin zu einem einheitlichen Sicherheitsmodell: Durch die Ausweitung der gerichtlichen Befugnisse könnte der Staat langfristig eine standardisierte Bewaffnung oder standardisierte Einsatzmethoden vorschreiben und so die Freiheit der Gemeinden einschränken, ihre eigene, auf Prävention ausgerichtete Politik der öffentlichen Sicherheit zu definieren.

Differenzierte lokale Ansätze, insbesondere in von den Grünen geleiteten Gemeinden 

Es steht den Gemeinden frei, eine kommunale Polizei zu gründen. Sie legen die Größe und die Einsatzdoktrin fest. Die kommunalen Polizistinnen und Polizisten sind Beschäftigte der Gemeinde, die unter der Aufsicht der Bürgermeister*innen Aufgaben ausführen, die in deren Zuständigkeitsbereich fallen. 

Somit ist die kommunale Polizei vor allem Ausdruck einer politischen Entscheidung, die nicht unbedingt vom Ausmaß der auf lokaler Ebene festgestellten Kriminalität abhängt.

Es gibt also kommunale Polizeikräfte, die sich auf Bürger*innennähe und Prävention (Überwachung des öffentlichen Raums; Verkehrsregelung; Ausstellen von Strafzetteln bei Falschparken; Dialog und Unterstützung der Bürger*innen) konzentrieren und andere auf Nähe und Repression (Kampf gegen Kriminalität; bewusste Partnerschaft mit der nationalen Polizei; Nachteinsätze mit der Anti-Kriminalitäts-Brigade; Einsatz ihrer Mittel zu Festnahmen).

Die grünen Bürgermeister*innen, die oft wegen ihres pragmatischen und multidimensionalen Ansatzes karikiert werden, haben eine Politik entwickelt, die auf Prävention, Mediation und Verbesserung der Qualität des öffentlichen Raums ausgerichtet ist.

Ihr Ansatz unterscheidet sich zwar je nach Stadt, ihrer Geschichte, Soziologie usw., basiert jedoch auf einigen klar identifizierbaren Grundsätzen.

Eine weit gefasste Definition von Sicherheit 

Die von den Grünen geleiteten Gemeinden vertreten eine „globale“ Vision von Sicherheit, die folgende Punkte in den Mittelpunkt stellt:

  • Die Verhinderung von sozialen und gesellschaftlichen Brüchen
  • Die Neugestaltung und Belebung des öffentlichen Raums, menschliche Präsenz, Veranstaltungen, Einrichtungen, Beleuchtung, Mobilität;
  • Die Verstärkung der Mediatorinnen und Mediatoren mit dem Ziel, Spannungen im öffentlichen Raum zu reduzieren, insbesondere in der Umgebung von Orten, an denen es zu Nutzungskonflikten kommt, und in der Nähe von Sportanlagen wie z. B. Schwimmbädern im Sommer 

Beispiel: In Besançon können die Fahrgäste die Busfahrenden bitten, sie zwischen zwei Haltestellen aussteigen zu lassen. Ursprünglich wurde dies eingeführt, um das Gefühl der Unsicherheit von Frauen zu verringern, wurde aber auf alle Personen ausgeweitet, die das Bedürfnis verspüren.

Kommunale Polizei: Weder Ablehnung noch Militarisierung

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung sind Bürgermeister*innen der Grünen nicht gegen eine kommunale Polizei. Ihre Politik variiert, weist aber bestimmte Konstanten auf:

  • Die Entwicklung einer bürger*innennahen, sichtbaren und präventionsorientierten Polizei;
  • Der verstärkte Einsatz von Nachtstreifen zur Bekämpfung von Lärmbelästigung und Störung in den Gemeinden;
  • Die absolute Priorität der Ausbildung der Beamtinnen und Beamten, insbesondere in den Bereichen Konfliktmanagement und Deeskalation.

Beispiel: Grenoble hat eine „Akademie des Vertrauens“ eingerichtet, einen Lehrgang, der über die notwendige und obligatorische technische Grundausbildung hinaus die städtischen Polizistinnen und Polizisten in wichtigen gesellschaftlichen Fragen schult: Gewalt gegen Frauen, Kindesmisshandlung, Beziehung zwischen Polizei und Bevölkerung, Ethik und Verantwortung ...

Die Bewährungsprobe: Das Vorhandene bewahren und sich an die Krise anpassen

Über diese Grundsätze hinaus zeigen sich die gewählten Vertretenden der Grünen pragmatisch.

In Lyon entschied sich der Bürgermeister dafür, das von seinen Vorgängerinnen und Vorgängern Eingeführte fortzuführen und die tödlichen Waffen, mit denen die Stadtpolizei bereits ausgestattet war, nicht abzuschaffen.

In Bordeaux hat Bürgermeister Pierre Hurmic beschlossen, einen Teil seiner kommunalen Polizei (die Brigade für Unterstützung und Sicherheit) mit Handfeuerwaffen (halbautomatischen Pistolen) auszustatten. Diese für einen gewählten Vertreter der Grünen historische Kehrtwende ist eine Reaktion auf zwei brutale Realitäten:

  • Das Versagen des Staates: Nach Ansicht der Stadtverwaltung ist die Bewaffnung eine direkte Reaktion auf den Mangel an nationalen Polizeikräften auf den Straßen. Die kommunale Polizei ist bei schweren Straftaten als erste vor Ort, weshalb das Tragen von Waffen zum Schutz der Beamtinnen und Beamten notwendig ist.
  • Bürgermeister*innen als „Personalvermittelnde“ vs. „Arbeitgebende“: In einem extrem angespannten und wettbewerbsintensiven Arbeitsmarkt für kommunale Polizeibeamtinnen und -beamte wird das Fehlen von Handfeuerwaffen zu einem großen Hindernis für die Personalbeschaffung. Bürgermeister*innen müssen dann zwischen ihrer politischen Doktrin und ihrer Verpflichtung, Beamtinnen und Beamte zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit anzuwerben, abwägen.

Diese Entscheidungen verdeutlichen eine starke Spannung zwischen einer pragmatischen Doktrin, die sich an die Realität vor Ort anpasst, und der Oberflächlichkeit einer nationalen öffentlichen Debatte, die oft auf binäre Standpunkte reduziert wird. 

Eine Hochburg für Bürger*innenbeteiligung 

Grüne Städte experimentieren mehr:

  • partizipative lokale Lösungen;
  • Bürger*innenbeobachtungsstellen für die öffentliche Ruhe;
  • Initiativen zur Neugestaltung der Raumnutzung (Beratungen zum Nachtleben, Nachbarschaftskomitees). 

Beispiel: Das Projekt „Grenoble la nuit“(Grenoble bei Nacht) zur Verbesserung des öffentlichen Nachtdienstes und des Lebensumfelds der Bevölkerung wurde gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren sowie den Nutzenden des Nachtlebens in der Region erarbeitet. Mehr als hundert Personen und Institutionen haben an der Diagnose und den thematischen Kommissionen teilgenommen. Das Ergebnis war ein Maßnahmenplan, der heute von den Akteurinnen und Akteuren des Nachtlebens umgesetzt wird, insbesondere mit der Regulierung des Nachtlebens, zum Beispiel von Nachtlokalen, oder der Prävention von Gewalt gegen Frauen.

Die Bürgermeister*innen legen zwar den Schwerpunkt auf soziale Prävention, Konfliktminderung, menschliche Präsenz im öffentlichen Raum und die Behandlung von als unsicher empfundenen Situationen auf städtischer Ebene, aber insbesondere die grünen Bürgermeister*innen beklagen den Mangel an nationalen Polizeikräften in den Großstädten.

Ein empfindliches Gleichgewicht im Zentrum der Debatte 

Die lokale Sicherheit basiert auf einer komplexen Zusammenarbeit zwischen Staat und Gemeinden, aber die Bürgermeister*innen bleiben der Dreh- und Angelpunkt der Sicherheit in ihren Gemeinden, und das muss auch so bleiben. In diesem Zusammenhang hat sich die Rolle der kommunalen Polizei im Laufe der Jahre erweitert und sie wird nun neben der nationalen Polizei und Gendarmerie als „dritte Sicherheitskraft“ anerkannt.

Diese zunehmende Bedeutung wirkt sich auf die Gemeindehaushalte aus, die bereits durch Steuerreformen und Kürzungen der staatlichen Zuwendungen unter Druck stehen. Das finanzielle Engagement der Gebietskörperschaften im Bereich der Sicherheit nimmt regelmäßig zu, oft auf Kosten anderer Bereiche der lokalen Politik, aber es gibt keine Gesamtbewertung dieser Ausgaben. Im Jahr 2023 entfielen allein auf die kommunalen Polizeikräfte fast 4 % der Betriebsausgaben der Gemeinden, hauptsächlich in Form von Personalausgaben (91 %).

Trotz dieser Entwicklungen und der Bedeutung der kommunalen Polizeikräfte im Land hat der Staat nie eine klare Politik ihnen gegenüber definiert und sich dabei auf die freie Wahl der Bürgermeister*innen berufen. Die Koordinierungsvereinbarungen spiegeln die tatsächliche Rollenverteilung zwischen nationalen und kommunalen Polizeikräften nur unvollständig wider; letztere werden aber immer häufiger in Anspruch genommen. Die Ausweitung ihrer Aufgaben und ihrer Bewaffnung wirft schließlich die Frage nach einer externen Kontrolle auf, die derzeit praktisch nicht existiert.

Mit den bevorstehenden Kommunalwahlen kommt diesen Herausforderungen eine besondere Bedeutung zu. Man darf sich zu Recht fragen, wie die künftigen lokalen Exekutiven die Zusammenarbeit mit dem Staat organisieren, ihre Ressourcen dimensionieren und ihre Sicherheitsstrategie in einem Umfeld definieren werden, in dem sich die lokalen Zuständigkeiten ständig weiterentwickeln.

 

 

Übersetzung: Angela Eumann, Bearbeitung: Katja Petrovic | Voxeurop